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Internationales Erbrecht

Das internationale Erbrecht befasst sich mit der Regelung von Erbfällen, die einen Bezug zu mehr als einem Land haben. Solche grenzüberschreitenden Sachverhalte treten auf, wenn der Erblasser Vermögen in verschiedenen Ländern hatte, zum Zeitpunkt seines Todes in einem anderen Land als seinem Heimatland lebte oder die Erben in verschiedenen Ländern ansässig sind. Das internationale Erbrecht bestimmt, welche nationale Rechtsordnung auf den Erbfall anwendbar ist, wer als Erbe in Frage kommt, wie der Nachlass abzuwickeln ist und wie etwaige Erbschaftssteuern zu entrichten sind.

Ein zentraler Aspekt des internationalen Erbrechts ist die Frage nach dem anwendbaren Recht (Rechtsanwendungskonflikt). Unterschiedliche Länder haben unterschiedliche Regeln darüber, welches Recht anzuwenden ist. Diese Regeln sind oft in internationalen Abkommen festgelegt oder ergeben sich aus den nationalen Gesetzen der beteiligten Staaten.

Ein wichtiges Instrument im europäischen Kontext ist die EU-Erbrechtsverordnung (auch bekannt als Brüssel IV), die seit dem 17. August 2015 in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich gilt. Sie zielt darauf ab, die Bestimmung des anwendbaren Rechts zu vereinfachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Erbentscheidungen innerhalb der EU zu erleichtern und ein europäisches Nachlasszeugnis einzuführen.

Das internationale Erbrecht kann sehr komplex sein, und die Inanspruchnahme fachkundiger juristischer Beratung ist oft unerlässlich, um die Rechte der Erben zu wahren und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Insbesondere im Bezug zu türkischem Recht können wir Ihnen mit unseren Partnern eine umfangreiche Beratung anbieten.

 

 

 
 
 
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